Überlegungen bei Aus- und Einstieg
Von
Dipl. Kom. Wilfred Lindo
Gerade in der Vorbereitungszeit zu einer Existenzgründung kann es zu starken
Beeinträchtigungen des noch bestehenden Arbeits-verhältnisses kommen. Bei einer
schriftlich im Arbeitsvertrag festgehaltenen Wettbewerbsbeschränkung, kann es zu
einer schwierigen Rechtslage kommen. Ihr Arbeitgeber fürchtet, dass Sie wichtiges
Know-how weitergeben oder ihm eine Konkurrenz aus Ihnen erwachsen kann.
Im Regelfall kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht halten, der den Reiz einer
Existenzgründung vor Augen hat. Die ideale Lösung in dieser Situation ist das Beenden
des Arbeitsvertrages im Rahmen einer gegenseitigen Einvernahme. Der Aufhebungsvertrag
kann formlos geschlossen werden, außer wenn es gesonderte Tarifverträge oder
Einzelverträge gibt. Kündigungsfristen brauchen bei einem Auflösungsvertrag nicht
beachtet werden.
Auf jeden Fall ist immer eine gütliche Einigung anzustreben. Besonders wenn Sie
vielleicht nach einigen Jahren doch wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren,
wirft beispielsweise eine entsprechend negative Formulierung ein schlechtes Licht auf
ihre Person (siehe hierzu das Kapitel Recht). Wer es nicht so eilig hat, sollte einfach
fristgemäß kündigen. Vergessen Sie nicht, ein Zeugnis zu verlangen.
Hinweis
Vielleicht sprechen Sie einfach mal mit Ihrem Chef. Schon aus vielen
Angestelltenverhältnissen sind gut funktionierende Partnerschaften geworden.
Häufig kann eine Firma auf eine qualifizierte Arbeitskraft nicht verzichten.
Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.businessplan24.de.
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