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Bedingungen, die Sie erfüllen müssen

Von Dipl. Kom. Wilfred Lindo

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, ob für Ihr spezielles Vorhaben bestimmte Qualifikationen vorhanden sein müssen. Beispielsweise ist im Bereich des Handwerkes nur die Führung eines Unternehmens erlaubt, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Eintragung wiederum setzt die Qualifikation zum Meister voraus. Auch bei einigen freien Berufen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So brauchen Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Ärzte eine Berufszulassung bzw. eine Berufsausübungsbestimmung. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Auflagen, die bei ganz bestimmten Tätigkeiten erfüllt sein müssen. Dabei unterliegen folgende Gewerbe einer besonderen Erlaubnispflicht:

  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln
  • Handel mit Waffen
  • Handel mit offenen Lebensmitteln (z.B. Milch)
  • Handel mit unedlen Metallen
  • Versteigerungsgewerbe
  • Bewachungsgewerbe
  • Pfandleihen
  • Betrieb von Spielhallen
  • Fahrschulen
  • Altersheime
  • Restaurants (Schankbetriebe)
  • Immobiliengeschäft
  • Vermögensverwaltungen
  • Taxibetrieb
  • Mietwagenbetrieb
  • Güterverkehr



Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.businessplan24.de.


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