Auch als Taxe oder Wertgutachten bezeichnet. Die finanzierende Bank kann zur Ermittlung des Beleihungswertes die Schätzung eines
Sachverständigen heranziehen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes sowie die örtlichen
Marktverhältnisse berücksichtigt. Für die Erstellung eines Wertgutachtens werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt
oder bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.