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Das Wertgutachten

Von Dipl. Kom. Wilfred Lindo

Auch als Taxe oder Wertgutachten bezeichnet. Die finanzierende Bank kann zur Ermittlung des Beleihungswertes die Schätzung eines Sachverständigen heranziehen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt. Für die Erstellung eines Wertgutachtens werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt oder bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.

Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.


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