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Welche Kosten sind Nebenkosten

Von Dipl. Kom. Wilfred Lindo

Welche Neben- bzw. Betriebskosten dürfen überhaupt auf den Mieter umgelegt werden. Mit dieser Liste lassen sich die wichtigsten Positionen bestimmen:

  • Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren der Stadt
  • Stromkosten
  • Kosten der Hausreinigung
  • Kosten für den Fahrstuhl
  • Gartenpflegekosten
  • Kosten für die Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungskosten
  • Kosten für den Hauswart
  • Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne
  • Kosten für den Strom, das Wasser, die Reinigung und Wartung hauseigener Waschmaschinen
  • Sonstige Betriebskosten
Darüber hin gehören zu den anrechenbaren Betriebskosten alle Positionen, die ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind. Kosten, die hier nicht aufgeführten werden, können auch nicht in der Betriebskostenabrechnung der jeweiligen Immobilie berücksichtigt werden.

Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.


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