Leasing von Immobilien
Von
Dipl. Kom. Wilfred Lindo
Der Begriff Leasing steht für die Vermietung von Wirtschaftsgütern. Sie können bewegliche Gegenstände wie beispielsweise Computer,
Telefonanlagen und Fahrzeuge leasen. Auch unbewegliche Sachen wie z.B. Immobilien oder Produktionsstätten können Sie anmieten.
Leasing bedeutet in der Regel eine volle Fremdfinanzierung. Sie wenden kein eigenes Kapital auf.
Das eingesparte Kapital verwenden Sie so eventuell für weitere Investitionen. Die über die gesamte Vertragslaufzeit feste Leasinggebühr bietet
eine langfristige Kalkulationsgrundlage. Die Leasinggebühren sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Die Wirtschaftsgüter führt
meist der Leasinggeber in seiner Bilanz. Bei Ihnen sind die Güter nicht Bestandteil des Gewerbekapitals, so dass für Sie die Gewerbesteuer entfällt.
Die fälligen Raten sind vertraglich festgelegt, beim Erwerb eines Wirtschaftsgutes dagegen ist die Abschreibungshöhe über die Nutzungsdauer
individuell. Je nach Lage Ihres Unternehmens steuern Sie die Ausgaben. In der Regel sind die Ausgaben beim Leasing größer als bei der
Investitionsfinanzierung über einen Bankkredit. Es gibt keine Verfügungsmöglichkeiten über das geleaste Objekt. Daher ist Leasing nicht für jedes
Unternehmen und für jedes Investitionsgut geeignet. Es bietet sich als Ergänzungsfinanzierung zu den herkömmlichen Finanzierungsarten an. Die
Betrachtung des aktuellen Zinsniveaus am Markt sowie eine genaue Einschätzung der Gewinnsituation des Unternehmens durch Ihren Steuerberater
geben Aufschluss darüber, welche Finanzierungsform für Sie sinnvoller ist.
Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.
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