Immobilie: Kaufpreis und Nebenkosten
Von
Dipl. Kom. Wilfred Lindo
Haben Sie dann ein Ihren Wünschen nach Lage und Größe entsprechendes Objekt gefunden, ist die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen.
Gibt es vergleichbare Objekte, die deutlich billiger sind? Welche Baumaßnahmen haben sich werterhöhend ausgewirkt, welche Kriterien sind als
wertmindernd anzusetzen? Ist der Kaufpreis durch ein aktuelles Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen?
Wie hat sich der Markt für das von Ihnen gewählte Objekt entwickelt? Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Bank, wie die dortigen Spezialisten den
Kaufpreis beurteilen. Einen weiteren Anhaltspunkt kann die Bodenrichtwertkarte geben. Jährlich werden vom Gutachterausschuss für das
Gemeindegebiet aufgrund der Kaufpreissammlungen für das jeweilige Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für Boden ermittelt.
Die Banken verfügen über diese Karten und können so überprüfen, ob der Bodenpreis, den Sie zahlen sollen, angemessen ist.
Neben dem Kaufpreis sind auch noch einige Kaufnebenkosten zu berücksichtigen: Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten,
Grunderwerbsteuer sowie Finanzierungsnebenkosten. Eine Maklerprovision ist zu zahlen, wenn ein Grundstück, eine Eigentumswohnung,
ein Ein- oder Mehrfamilienhaus durch einen Makler vermittelt wird. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Die übliche Provision beträgt
zwischen 3 und 6 % vom Kaufpreis und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Ein Vertrag über die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück (Grundstückskaufvertrag) bedarf der notariellen Beurkundung. Für eine
Belastung des Objektes mit Grundschulden oder Hypotheken ist ebenfalls eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Notargebühren richten
sich nach dem Geschäftswert und sind der Kostenordnung zu entnehmen. Als Richtwert kann die Notargebühr mit 2 % des Kaufpreises
angesetzt werden. Alle in Grundbuchsachen entstehenden Gerichtskosten betragen ca. 1 % des Kaufpreises. Wichtig ist hier zu beachten,
dass die Kosten grundsätzlich vor Eintragung fällig sind. Ferner ist beim Immobilienerwerb eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des
Kaufpreises zu zahlen.
Unter Finanzierungsnebenkosten fallen Schätzgebühren, Bearbeitungsgebühren, die die finanzierende Bank in Rechnung stellen kann,
Bereitstellungszinsen sowie ein mögliches Disagio. Insgesamt ist es für den Käufer einer Immobilie wichtig, nicht nur den Kaufpreis vor
Augen zu haben, sondern auch die nicht unerheblichen Kaufnebenkosten in seiner eigenen Finanzierungsplanung zu berücksichtigen.
Über den Autor:
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