Immobilien: Begriffe, die man kennen muss (Teil 3)
Von
Dipl. Kom. Wilfred Lindo
Das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierung ist randvoll mit speziellen Begrifflichkeiten. Hier ist ein erster Versuch, zumindest
die wichtigsten Definitionen in diesem Umfeld zu beschreiben:
- Afa
Kurzbezeichnung für: Absetzung für Abnutzung. Im Immobilienbereich ist das insbesondere die Abschreibungsmöglichkeit für Eigentümer
von vermieteten Immobilien. Bei einer vermieteten Immobilie können von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten
und Grundstücksnebenkosten) steuerlich wirksame Abschreibungen vorgenommen werden.
- Auszahlungskurs
Damit wird der Prozentsatz des Darlehensbetrages bezeichnet, den der Darlehensnehmer nach Abzug eines vereinbarten Disagios erhält.
- Bereitstellungszinsen
Zinsen, die die kreditgebende Bank für den Zeitraum zwischen der Darlehenszusage und der tatsächlichen Kreditauszahlung berechnet. In
der Regel werden aber erst Bereitstellungszinsen fällig, wenn mehr als 3 Monate zwischen Zusage und Auszahlung liegen. Einzelheiten für Ihren
Finanzierungsfall sollten Sie im Vorfeld klären.
- Eigenheimzulage
Seit 1996 wurde die Förderung für selbstgenutzte Immobilien nach EstG § 10e durch die Eigenheimzulage ersetzt, d.h. jeder Förderungsberechtigte
erhielt eine Förderung in der gleichen Höhe. Die Förderungsbeträge lag für Altbauten bei max. EURO 1.250,-- jährlich, für Neubauten betrugen sie
max. Euro 2.500,-- pro Jahr. Die Förderung wurde maximal für 8 Jahre gewährt und iwar von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig. Für Kinder
gab es zusätzlich Baukindergeld. Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt.
- Nettokaltmiete
Hierbei werden keine Kosten für Heizung ohne sonstige Betriebskosten berücksichtigt. In der Tabelle wird über die gesamte Laufzeit von
einem identischen Wert ausgegangen, was normalerweise nicht der Realität entspricht.
- Nominalzins
Ist der Zinsbetrag, der tatsächlich pro Jahr an den Darlehensgeber zu zahlen ist.
- Schätzung
Auch als Taxe oder Wertgutachten bezeichnet. Die finanzierende Bank kann zur Ermittlung des Beleihungswertes die Schätzung eines
Sachverständigen heranziehen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des Gebäudes sowie die örtlichen Marktverhältnisse
berücksichtigt. Für die Erstellung eines Wertgutachtens werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt oder bei der Auszahlung des
Darlehens einbehalten.
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