Immobilien: Begriffe, die man kennen muss (Teil 1)
Von
Dipl. Kom. Wilfred Lindo
Das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierung ist randvoll mit speziellen Begrifflichkeiten. Hier ist ein erster Versuch, zumindest
die wichtigsten Definitionen in diesem Umfeld zu beschreiben:
- Annuität
Oft auch als Jahresleistung bezeichnet. Sie errechnet sich bei einem Annuitätendarlehen aus dem Darlehensnominalbetrag, dem Zinssatz und
dem Tilgungssatz. Beispiel: Darlehen 500.000 Euro, Zinssatz 6 %, Tilgungssatz 1 %. Bei diesem Beispiel beträgt die Annuität oder Jahresleistung
35.000 Euro. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Jahresleistung immer gleich, allerdings vermindert sich mit fortschreitender Tilgung der
Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
- Auszahlungskurs
Damit wird der Prozentsatz des Darlehensbetrages bezeichnet, den der Darlehensnehmer nach Abzug eines vereinbarten Disagios erhält.
- Disagio
Oft auch als Damnum bezeichnet, ist die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens.
Das Disagio kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.
- Eigenkapital
Für eine Baufinanzierung gilt Bargeld, Bank- und Sparguthaben, zuteilungsreifes Bausparguthaben sowie Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren
als Eigenkapital. Das Eigenkapital sollte bei einer Baufinanzierung mindestens 20 % betragen.
- Eigenleistung
Erbrachte Selbsthilfearbeiten des Bauherren, mit denen entsprechende Handwerkerkosten eingespart werden können.
- Effektivzins
Beim Effektivzins werden der Nominalzins, der Auszahlungskurs (abzüglich eines eventuellen Disagios), die Tilgung, die Tilgungsverrechnung
sowie die Zinsfestschreibungsdauer berücksichtigt. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei Krediten der Effektivzins entsprechend
angegeben werden.
Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.
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