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Das Grundbuch

Von Dipl. Kom. Wilfred Lindo

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register von Grundstücken, welches in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. Es wird vom Amtsgericht geführt. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundstücks verbindlich erfasst, die mit diesem verbunden sind.

Jeder Grundbuch-Eintrag pro Immobilie besteht aus einem Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I bis III. Auf dem Deckblatt finden Sie Angaben zu dem betreffenden Amtsgericht, der Grundbuchstelle sowie der jeweiligen Band- und Blatt-Nummer. Im Bestandverzeichnis finden Sie die Details zu dem eigentlichen Grundstück. In der Abteilung I finden Sie die Eigentümer der Immobilie. In der Abteilung II sind sind Informationen über Lasten und Beschränkungen des Eigentums verzeichnet. In der Abteilung III sind eingetragene Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden eingetragen.

In den meisten Bundesländern wird das Grundbuch von dem Amsgericht (Grundbuchamt) geführt. Wer eine entsprechende Kopie des Inhalts für ein bestimmtes Grundstück benötigt, erhält hier einen sogenannten Grundbuchauszug.

Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.


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