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Das Finanzamt und Immobilien

Von Dipl. Kom. Wilfred Lindo

Neben den vorgenannten Abschreibungsmöglichkeiten hat der Kapitalanleger auch die Möglichkeit, die im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung entstandenen Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Der Abschluss eines Immobilienfestdarlehens mit Tilgungsaussetzung gegen Abschluss einer Lebensversicherung kann daher sinnvoll sein, da dann die hohen Schuldzinsen über die gesamte Laufzeit voll geltend gemacht werden können.

Beispielrechnung:

Einnahmen
Mieteinnahmen 150.000,-- EURO
Einnahmen aus Umlagen (Heizung, Warmwasser u.ä.) 20.000,-- EURO
Summe der Einnahmen 170.000,-- EURO

Werbungskosten
Schuldzinsen 155.000,-- EURO
Lineare Abschreibung 35.000,-- EURO
Sonstige Werbungskosten (Müllabfuhr, Grundsteuer, Wassergeld, Schornsteinfeger, Heizung, Warmwasser, Hauswart 20.000,-- EURO
Summe der Werbungskosten 210.000,-- EURO

Von den Einnahmen werden die Werbungskosten abgezogen. Es verbleibt ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 40.000,-- EURO, der so in der Einkomensteuererklärung anzugeben ist.

Die so dargestellten Verluste lassen sich mit anderen positiven Einkünften verrechnen. Allerdings lassen sich die Einkünfte nicht mehr unbegrenzt durch Verluste drücken, wie es bislang der Fall war. Jetzt können pro Steuerzahler maximal 100.000,-- EURO Verluste auf die Einnahmen angerechnet werden, alles darüber hinaus ist nur noch eingeschränkt abzugsfähig. Dennoch bleibt die Immobilie für Kapitalanleger eine lohnenswerte Geldanlage.

Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.


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