Wann kann ich in eine private Krankenversicherung?
Von
Wilfred Lindo
Prinzipiell kann jeder, der nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt, in eine
private Krankenkasse eintreten.
Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu
sein und können somit ohne Probleme in eine private Krankenversicherung wechseln:
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 46.800,- € oder darüber
- Selbständige und Freiberufler (ohne Einkommensgrenze)
- Beamte (ohne Einkommensgrenze)
- Studenten, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Ende der Dienstzeit, Ärzte im Praktikum.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, haben Sie aber die Möglichkeit, das Niveau der Leistungen
über eine private Krankenzusatzversicherung deutlich zu verbessern.
Über den Autor:
Redaktionsbüro Lindo http://www.lindo.de.
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